Aufnahmeverfahren und Kostenübernahme

  • Wir bieten Eingliederungshilfeleistungen nach §35a SGB VIII für Jugendliche ab 14 Jahren und nach §41 SGB VIII für junge Volljährige an
  • die Kostenübernahme für diese Hilfe wird bei dem örtlich ansässigen Jugendamt beantragt.
  • Nach bewilligtem Antrag findet ein Gesamtplangespräch mit dir (und deinen Eltern), der zuständigen Person aus der Hilfeplanung des Jugendamtes und deiner/m Bezugsbetreuer*in statt.
  • In dem Gesamtplangespräch werden deine Ziele erfasst und die wöchentlichen Fachleistungsstunden bewilligt.
Jugendhilfe Aufnahmeverfahren