Wir bieten Eingliederungshilfeleistungen nach §35a SGB VIII für Jugendliche ab 14 Jahren und nach §41 SGB VIII für junge Volljährige an
die Kostenübernahme für diese Hilfe wird bei dem örtlich ansässigen Jugendamt beantragt.
Nach bewilligtem Antrag findet ein Gesamtplangespräch mit dir (und deinen Eltern), der zuständigen Person aus der Hilfeplanung des Jugendamtes und deiner/m Bezugsbetreuer*in statt.
In dem Gesamtplangespräch werden deine Ziele erfasst und die wöchentlichen Fachleistungsstunden bewilligt.