Aufnahmeverfahren und Kostenübernahme
- Wir bieten Eingliederungshilfeleistungen nach §35a SGB VIII für Jugendliche ab 14 Jahren und nach §41 SGB VIII für junge Volljährige an
- die Kostenübernahme für diese Hilfe wird bei dem örtlich ansässigen Jugendamt beantragt.
- Nach bewilligtem Antrag findet ein Gesamtplangespräch mit dir (und deinen Eltern), der zuständigen Person aus der Hilfeplanung des Jugendamtes und deiner/m Bezugsbetreuer*in statt.
- In dem Gesamtplangespräch werden deine Ziele erfasst und die wöchentlichen Fachleistungsstunden bewilligt.