Aufnahmeverfahren und Kostenübernahme
- Die Qualifizierte Assistenz (QA) ist eine Leistung im Rahmen der sozialen Teilhabe nach §§ 99, 113, 78 SGB IX
- Die QA wird auf Antrag bei der örtlich ansässigen Eingliederungshilfe gewährt.
- Nach Bewilligung des Antrages findet das Gesamtplangespräch mit dir, der zuständigen Person aus der Hilfeplanung der Eingliederungshilfe und der QA statt.
- In dem Gesamtplangespräch werden deine Ziele erfasst und die wöchentlichen Fachleistungsstunden bewilligt.