Die Qualifizierte Assistenz (QA) ist eine Leistung im Rahmen der sozialen Teilhabe nach §§ 99, 113, 78 SGB IX
Die QA wird auf Antrag bei der örtlich ansässigen Eingliederungshilfe gewährt.
Nach Bewilligung des Antrages findet das Gesamtplangespräch mit dir, der zuständigen Person aus der Hilfeplanung der Eingliederungshilfe und der QA statt.
In dem Gesamtplangespräch werden deine Ziele erfasst und die wöchentlichen Fachleistungsstunden bewilligt.